1. Leistungsgegenstand
Talent Works™ vermittelt Personal für Unternehmen in den Bereichen Bau, Handwerk und Reinigung.
2. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vermittlungsauftrag entsteht erst nach schriftlicher Bestätigung durch Talent Works™.
3. Haftung
Talent Works™ haftet nicht für Schäden, die durch die vermittelten Personen entstehen, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt.
4. Vergütung
Die Vermittlungsgebühr wird nur im Erfolgsfall fällig. Die genaue Höhe wird vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich vereinbart.
5. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hofheim am Taunus.
Stand: 2025